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   BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98   

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BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98 (https://dejure.org/1998,9929)
BGH, Entscheidung vom 08.04.1998 - 3 StR 25/98 (https://dejure.org/1998,9929)
BGH, Entscheidung vom 08. April 1998 - 3 StR 25/98 (https://dejure.org/1998,9929)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.05.1994 - 3 StR 86/94

    Gewaltanwendung - Körperliche Einwirkung - Besonders schwerer Fall des sexuellen

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98
    Das gewaltsame Vorgehen vom Anhalten des fremden, erst 15 Jahre alten Mädchens, der Faustschlag ins Gesichts, das gewaltsame Verbringen in das Auto, das heftige Würgen, das Fesseln und die Fahrt an einen abgelegenen Ort ist nämlich als ein zusammengehörender Gewalteinsatz, als eine einheitliche physische Einwirkung zu beurteilen, die nach dem Willen des Angeklagten dazu dienen sollte und auch dazu diente, an Ort und Stelle sogleich die Duldung des Geschlechtsverkehrs zu erzwingen (vgl. BGHR StGB § 178 I Gewalt 3).
  • BGH, 25.03.1997 - 4 StR 87/97

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer schweren Persönlichkeitsstörung zur

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98
    Damit ist aber noch nicht hinreichend dargetan, daß die Persönlichkeitsstörung auch den Grad einer schweren seelischen Abartigkeit erreicht (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 25).
  • BGH, 15.02.1996 - 1 StR 32/96

    Änderung eines Schuldspruchs - Verurteilung wegen tateinheitlich begangener

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98
    Die durch das Anhalten des Mädchens und Festhalten des Fahrradlenkers verwirklichte Nötigung gemäß § 240 StGB, die bereits Teil der tatbestandsmäßigen Gewalt im Sinne des § 177 StGB ist, tritt im Wege der Gesetzeskonkurrenz hinter die Vergewaltigung zurück, da ihr kein über die Verwirklichung des Vergewaltigungstatbestandes hinausgehender Unrechtsgehalt zukommt (BGHR StGB § 177 I Konkurrenzen 12).
  • BGH, 23.11.1993 - 1 StR 739/93

    Freiheitsberaubung als Gewaltanwendung - Beurteilung von Konkurrenzfragen -

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98
    Die Annahme von Tatmehrheit scheidet aus, da sämtliche Tatbestände durch eine einheitliche Gewaltanwendung verwirklicht wurden, so daß eine einheitliche Handlung im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB vorliegt (BGHR StGB § 177 I Gewalt 10; Stree in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 52 Rdn. 9 f).
  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 08.04.1998 - 3 StR 25/98
    Diese einheitliche fortwirkende Gewaltanwendung hat zur Folge, daß es sich bei den beiden erzwungenen Beischlafhandlungen um eine Vergewaltigung gemäß § 177 StGB a.F. handelt (vgl. BGH NStZ 1985, 546), die in Tateinheit zu der durch das Würgen des Opfers begangenen gefährlichen Körperverletzung gemäß § 223 a StGB steht.
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